HochseeTörns

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Segeltörn

1) Durch Retournierung des unterfertigten Anmeldeformulars an die Seefahrtsschule Wallersail, Wolfgang Müller, ist die Törnanmeldung verbindlich und die AGB gelten als akzeptiert.
2) Der Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung. Die Buchung bezieht sich auf den Segeltörn als solchen - weder auf einen bestimmten Skipper noch auf eine bestimmte Yacht. Ein Anspruch auf eine bestimmte Koje bzw. Kabine besteht nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.
3) Der Törnbetrag ist nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung gemäss der angeführten Zahlungsbedingungen zur Anweisung zu bringen. Werden die Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer nicht eingehalten, so ist die Seefahrtsschule Wallersail berechtigt den Törnplatz anderweitig zu vergeben.
4) Eine Stornoversicherung ist angeboten. Wenn sie gewünscht ist, bitte den dafür angeführten Betrag mit überweisen.
5) Der Teilnehmer kann bei Ausfall einen Ersatzteilnehmer stellen. Im gegenteiligen Fall ist der Teilnehmer bzw. gegebenenfalls die Stornoversicherung zur Entschädigung verpflichtet. Die Seefahrtsschule Wallersail hat das Recht, die vom Teilnehmer benannte Ersatzperson abzulehnen, wenn diese nicht zur Teilnahme an einem Segeltörn geeignet erscheint.
6) Im Falle eines Rücktritts vom Segeltörn durch einen Teilnehmer werden folgende Törnbeträge fällig:
Bis 2 Monate vor Törnbeginn: 60%, bis 1 Monat vor Törnbeginn: 80%, danach die gesamte Törngebühr.
7) Die Teilnahme an einem Segeltörn ist kein Beförderungsvertrag, sondern eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung und findet auf eigene Gefahr statt.
8) Der Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig gesund ist und mindestens 20 Minuten in unruhiger See schwimmen kann.
9) Der Törnpreis enthält unter anderem eine Skipperhaftpflichtversicherung mit Deckungssumme € 2.540.000,--. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung der Seefahrtsschule Wallersail für sämtliche Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Ebenso wenig besteht eine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail für das Verhalten der anderen Teilnehmer und sonstiger Dritter. Auch haftet die Seefahrtsschule Wallersail nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.
10) Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Gesundheits-, Pass-, Visa- und Devisenvorschriften, der Zollverordnungen und der maritimen Bestimmungen selbst verantwortlich. Er hat den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Eine diesbezügliche Haftung und Verantwortung des Skippers besteht nicht - der jeweilige Teilnehmer haftet für etwaige Verstöße in vollem Umfang.
11) Es besteht keine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail oder deren Vertreter für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen der Teilnehmer.
12) Ebenso im Preis inkludiert ist die Kautionshaftpflichtversicherung mit 5% Selbstbehalt der Kautionssumme, die für die Yacht zu hinterlegen ist. Diese wird von der Seefahrtsschule Wallersail gestellt. Im Schadensfall wird der verbleibende Selbstbehalt durch alle Törnteilnehmer inkl. Skipper geteilt.
13) Bei einer Beschädigung der Yacht während eines Törns, die eine weitere Benützung unmöglich macht, besteht Anspruch auf die nicht konsumierten Tage, sofern kein anderes Schiff gestellt werden kann. Darüber hinaus kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
14) Die Bordkasse dient zur Bestreitung aller anfallenden Kosten wie Hafengebühren, Treibstoff, Wasser, Gas, Bordverpflegung und Endreinigung (sofern diese nicht inkludiert ist – siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die Bordkasse wird zu gleichen Teilen von den Teilnehmern mit Ausnahme des Skippers beschickt. Restaurantbesuche werden von jedem Teilnehmer selbst bezahlt, Skipper aus der Bordkasse.
15) Anreise ist individuell zu organisieren und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer ist für die pünktliche Anreise selbst verantwortlich. Reist ein Teilnehmer verspätet an und entstehen daraus berechtigte Ansprüche eines anderen Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer, so hat der Verursacher Ersatz zu leisten. Jedoch werden beim Crewtreffen Mitfahrgelegenheiten und günstigste Anreisemodalitäten erörtert.
16) Seefahrtsschule Wallersail behält sich vor, durch Eintritt nicht vorhersehbarer Gründe bei Vertragsabschluss den Törn abzusagen, als da insbesondere sind: höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Unruhen, Seuchen und Epidemien oder hoheitsrechtliche Anordnungen. Dem Teilnehmer erwächst ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei Absage der Törns wegen nicht Erreichen der jeweils vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl.
17) Kein Anspruch kann bei nicht Bereitstellung der vereinbarten Schiffstype seitens der Charterfirma abgeleitet werden, sofern es sich bei dem Ersatz um ein gleich- oder höherwertiges Boot im Hinblick auf den Listenpreis des Vercharterers handelt. Im gegenteiligen Fall wird von der Seefahrtsschule Wallersail die entsprechende Differenz rückvergütet, die ausreichende Anzahl der Kojenplätze wird garantiert. Sollte keine Yacht in erforderlicher Grösse von der Charterfirma gestellt werden können und der Törn deshalb nicht stattfinden , wird der Törnbetrag refundiert.
18) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anordnungen und Entscheidungen des alleinverantwortlichen Skippers anzuerkennen und zu befolgen. Kein Schadenersatz kann für nicht eingehaltene Reiserouten - die immer nur als Anhaltspunkt zu sehen sind - geleistet werden. Derartige Änderungen liegen immer im Ermessen des Schiffsführers aus seemännischen Gesichtspunkten.
19) Etwaig vorhandene Mängel müssen gegenüber dem Skipper gerügt und schriftlich im Bordbuch festgehalten werden, damit Abhilfe geschafft werden kann. Ansprüche auf Minderung und/oder Schadenersatz sind ausgeschlossen, wenn die Rüge unterbleibt und der Mangel nicht schriftlich im Bordbuch festgehalten ist. Dann gilt der Segeltörn als ordnungsgemäß durchgeführt. Verlangt ein Teilnehmer eine nicht zumutbare Abhilfe oder bietet die Seefahrtsschule Wallersail bzw. deren Vertreter dem Teilnehmer eine zumutbare Abhilfe und nimmt der Teilnehmer dieses Angebot nicht an, so besteht keine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail.
20) Sämtliche in der aktuellen Ausschreibung bzw. im Törnplan und auf der Webseite der Seefahrtsschule Wallersail angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Druckfehler, Irrtümer und Änderungen.
21) Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am Nächsten kommen.
22) Zusätzliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
23) Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige Gericht des Landes Salzburg. Erfüllungsort ist der Sitz der Seefahrtsschule Wallersail.