1)
Durch Retournierung des unterfertigten Anmeldeformulars an die Seefahrtsschule
Wallersail, Wolfgang Müller, ist die Törnanmeldung verbindlich
und die AGB gelten als akzeptiert.
2) Der Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung. Die Buchung
bezieht sich auf den Segeltörn als solchen - weder auf einen bestimmten
Skipper noch auf eine bestimmte Yacht. Ein Anspruch auf eine bestimmte
Koje bzw. Kabine besteht nur, wenn dies vorher vertraglich vereinbart
wurde.
3) Der Törnbetrag ist nach Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung
gemäss der angeführten Zahlungsbedingungen zur Anweisung zu
bringen. Werden die Zahlungsbedingungen durch den Teilnehmer nicht eingehalten,
so ist die Seefahrtsschule Wallersail berechtigt den Törnplatz anderweitig
zu vergeben.
4) Eine Stornoversicherung ist angeboten. Wenn sie gewünscht ist,
bitte den dafür angeführten Betrag mit überweisen.
5) Der Teilnehmer kann bei Ausfall einen Ersatzteilnehmer stellen. Im
gegenteiligen Fall ist der Teilnehmer bzw. gegebenenfalls die Stornoversicherung
zur Entschädigung verpflichtet. Die Seefahrtsschule Wallersail hat das
Recht, die vom Teilnehmer benannte Ersatzperson abzulehnen, wenn diese
nicht zur Teilnahme an einem Segeltörn geeignet erscheint.
6) Im Falle eines Rücktritts vom Segeltörn durch einen Teilnehmer
werden folgende Törnbeträge fällig:
Bis 2 Monate vor Törnbeginn: 60%, bis 1 Monat vor Törnbeginn:
80%, danach die gesamte Törngebühr.
7) Die Teilnahme an einem Segeltörn ist kein Beförderungsvertrag,
sondern eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung und findet auf eigene
Gefahr statt.
8) Der Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig
gesund ist und mindestens 20 Minuten in unruhiger See schwimmen kann.
9) Der Törnpreis enthält unter anderem eine Skipperhaftpflichtversicherung
mit Deckungssumme € 2.540.000,--. Eine darüber hinausgehende
Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung der Seefahrtsschule Wallersail für
sämtliche Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
begrenzt. Ebenso wenig besteht eine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail
für das Verhalten der anderen Teilnehmer und sonstiger Dritter. Auch
haftet die Seefahrtsschule Wallersail nicht für selbstverschuldete Unfall-
und Haftpflichtschäden.
10) Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Gesundheits-, Pass-,
Visa- und Devisenvorschriften, der Zollverordnungen und der maritimen
Bestimmungen selbst verantwortlich. Er hat den gesetzlichen Bestimmungen
des jeweiligen Landes Folge zu leisten. Eine diesbezügliche Haftung
und Verantwortung des Skippers besteht nicht - der jeweilige Teilnehmer
haftet für etwaige Verstöße in vollem Umfang.
11) Es besteht keine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail oder deren Vertreter
für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände
oder Wertsachen der Teilnehmer.
12) Ebenso im Preis inkludiert ist die Kautionshaftpflichtversicherung
mit 5% Selbstbehalt der Kautionssumme, die für die Yacht zu hinterlegen
ist. Diese wird von der Seefahrtsschule Wallersail gestellt. Im Schadensfall
wird der verbleibende Selbstbehalt durch alle Törnteilnehmer inkl.
Skipper geteilt.
13) Bei einer Beschädigung der Yacht während eines Törns,
die eine weitere Benützung unmöglich macht, besteht Anspruch
auf die nicht konsumierten Tage, sofern kein anderes Schiff gestellt werden
kann. Darüber hinaus kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.
14) Die Bordkasse dient zur Bestreitung aller anfallenden Kosten wie Hafengebühren,
Treibstoff, Wasser, Gas, Bordverpflegung und Endreinigung (sofern diese
nicht inkludiert ist – siehe jeweilige Leistungsbeschreibung). Die
Bordkasse wird zu gleichen Teilen von den Teilnehmern mit Ausnahme des
Skippers beschickt. Restaurantbesuche werden von jedem Teilnehmer selbst
bezahlt, Skipper aus der Bordkasse.
15) Anreise ist individuell zu organisieren und erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer ist für die pünktliche Anreise selbst verantwortlich.
Reist ein Teilnehmer verspätet an und entstehen daraus berechtigte
Ansprüche eines anderen Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer, so
hat der Verursacher Ersatz zu leisten. Jedoch werden beim Crewtreffen
Mitfahrgelegenheiten und günstigste Anreisemodalitäten erörtert.
16) Seefahrtsschule Wallersail behält sich vor, durch Eintritt nicht
vorhersehbarer Gründe bei Vertragsabschluss den Törn abzusagen,
als da insbesondere sind: höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen,
Unruhen, Seuchen und Epidemien oder hoheitsrechtliche Anordnungen. Dem
Teilnehmer erwächst ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung
der geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei Absage der Törns wegen
nicht Erreichen der jeweils vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl.
17) Kein Anspruch kann bei nicht Bereitstellung der vereinbarten Schiffstype
seitens der Charterfirma abgeleitet werden, sofern es sich bei dem Ersatz
um ein gleich- oder höherwertiges Boot im Hinblick auf den Listenpreis
des Vercharterers handelt. Im gegenteiligen Fall wird von der Seefahrtsschule
Wallersail die entsprechende Differenz rückvergütet, die ausreichende
Anzahl der Kojenplätze wird garantiert. Sollte keine Yacht in erforderlicher
Grösse von der Charterfirma gestellt werden können und der Törn
deshalb nicht stattfinden , wird der Törnbetrag refundiert.
18) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anordnungen und Entscheidungen
des alleinverantwortlichen Skippers anzuerkennen und zu befolgen. Kein
Schadenersatz kann für nicht eingehaltene Reiserouten - die immer
nur als Anhaltspunkt zu sehen sind - geleistet werden. Derartige Änderungen
liegen immer im Ermessen des Schiffsführers aus seemännischen
Gesichtspunkten.
19) Etwaig vorhandene Mängel müssen gegenüber dem Skipper
gerügt und schriftlich im Bordbuch festgehalten werden, damit Abhilfe
geschafft werden kann. Ansprüche auf Minderung und/oder Schadenersatz
sind ausgeschlossen, wenn die Rüge unterbleibt und der Mangel nicht
schriftlich im Bordbuch festgehalten ist. Dann gilt der Segeltörn
als ordnungsgemäß durchgeführt. Verlangt ein Teilnehmer
eine nicht zumutbare Abhilfe oder bietet die Seefahrtsschule Wallersail bzw.
deren Vertreter dem Teilnehmer eine zumutbare Abhilfe und nimmt der Teilnehmer
dieses Angebot nicht an, so besteht keine Haftung der Seefahrtsschule Wallersail.
20) Sämtliche in der aktuellen Ausschreibung bzw. im Törnplan
und auf der Webseite der Seefahrtsschule Wallersail angegebenen Preise gelten
vorbehaltlich etwaiger Druckfehler, Irrtümer und Änderungen.
21) Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle
der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die
dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen
am Nächsten kommen.
22) Zusätzliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
23) Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige
Gericht des Landes Salzburg. Erfüllungsort ist der Sitz der Seefahrtsschule
Wallersail. |